Technische Anforderungen für Ihren Netzanschluss
Gerne schließen wir Ihre Immobilie an unser Gasnetz an. Damit wir Ihren Gasanschluss bauen können, müssen einige technische Anforderungen erfüllt sein. Die technischen Mindestanforderungen für Auslegung und Betrieb von Netzanschlüssen legt Energienetze Bayern gemäß § 19 EnWG fest. Das betrifft alle Ausspeiseanlagen bei Netzanschlusskunden, dezentrale Einspeiseanlagen (z.B. Biogas) sowie Anlagen an Netzkopplungspunkten.
Die technischen Mindestanforderungen gelten grundsätzlich als erfüllt, wenn die gesetzlichen Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 2000, eingehalten werden.