Installateure

Installateure, die beabsichtigen, Arbeiten an Kundenanlagen durchzuführen, sind hier genau richtig. Gerne haben wir für Sie zusammengestellt, welche Voraussetzungen dafür gelten:

Sie können hier unter anderem einsehen:

- Alle Informationen, Richtlinien und Formulare
- Alles rund um die Gasinstallation

Sie erfahren hier unter anderem, warum und wann eine Eintragung in unser Installationsverzeichnis notwendig ist und welche Voraussetzungen gelten.
 

Ihre Ansprechpartner:

Verwaltung
Lydia Riedinger

Technik
Rainer Hott

Hinweis:

Gemäß § 13 ff der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV / AGB) dürfen Anlagen im Eigentum des Anschlussnehmers (Kundenanlagen) außer durch den Netzbetreiber (Energienetze Bayern) selber nur durch bei Energienetze Bayern oder einem anderen Netzbetreiber in das Installationsverzeichnis eingetragene Installationsunternehmen erstellt, erweitert, geändert oder stillgelegt werden.  Für Installationsfirmen aus anderen EU-Ländern werden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilt.