Zählerstandsmeldung – was ist zu beachten?
Die Ablesung der Zählerstände erfolgt im Regelfall einmal jährlich im Zeitraum Mai bis Juni. Bei Umzügen oder einem Wechsel des Gaslieferanten ist auch unterjährig eine Ablesung erforderlich. Anhand der Zählerstände wird der Gasverbrauch taggenau ermittelt, der Grundlage für die Abrechnung der Gaslieferung und der Netzentgelte ist.
Zur Ablesung werden Sie von Ihrem Gaslieferanten oder von Energienetze Bayern als zuständigem Netzbetreiber aufgefordert. Dies erfolgt in der Regel über eine Ablesekarte oder einer Ableseaufforderung per E-Mail.
Wir benötigen folgende Angaben für die Erfassung Ihres Zählerstandes:
aktueller Zählerstand auf Ihrem Gaszähler
Zählernummer
Vertragskontonummer der Energienetze Bayern (nicht aus Ihrem Gaslieferungsvertrag); Sie finden diese Angabe z.B. auf der Ablesekarte
Name und Anschrift