Einspeisung von Biogas
Planen Sie die Einspeisung von Biogas in unser Verteilnetz? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Die Einspeisung von Biogas in unser Verteilnetz unterliegt der Regelung nach § 33 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV). Voraussetzung für die Einspeisung ist ein kostenpflichtiges Netzanschlussbegehren mit positivem Ergebnis bzgl. der Netzverträglichkeitsprüfung.
Über unser Formblatt können Sie ganz unkompliziert Ihr Netzanschlussbegehren beantragen.
Technische Mindestanforderungen Biogas
AGB Biogas – Energienetze Bayern