So erhalten Sie eine Gasteintragung

Jedes Installationsunternehmen, das bei einem anderen Netzbetreiber eingetragen ist, kann Gasinstallationen im Netzgebiet der Energienetze Bayern durchführen, wenn es seine Eintragung nachweist. 

 

Die zur Eintragung erforderlichen Nachweise:

Firmen- und Kontaktdaten (in der Regel Briefkopf)

Gültiger Nachweis über Eintragung bei einem anderen Netzbetreiber (Ausweis Vorder- und Rückseite oder Bestätigungsschreiben).

Dieser Nachweis muss die aktuellen Firmenangaben, die verantwortliche Fachkraft, eingetragene Sparte und eine zeitliche Gültigkeit enthalten.

Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie die geänderten Nachweise erneut einreichen.

 

Wir überprüfen alle Gasinstallationen, die von einem Installationsunternehmen mit Gasteintragung erstellt werden. Hiermit erfüllen wir unsere Verpflichtungen als Netzbetreiber gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 1020 bzw. entsprechend § 15 NDAV. Details können Sie in der Richtlinie der Energienetze Bayern Checkliste Installation nachlesen.